Öffnung der DJK-Platzanlage

wie angekündigt hat das Land Niedersachsen heute eine neue Verordnung erlassen, wonach ab morgen (06.05.2020) auf Sportanlagen im Freien die Ausübung von kontaktlosem Sport zulässig ist. In der Verordnung heißt es weiter wörtlich:

„Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 m zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des o.a. Abstandes betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.“

Wir weisen darauf hin, dass unser Klubhaus weiterhin geschlossen ist. Die Toiletten dürfen jeweils einzeln genutzt werden, wenn die o.a. Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Dies sind natürlich weiterhin deutliche Einschränkungen des gewohnten Sportbetriebes, aber so haben wenigstens wieder einige Vereinsmitglieder Gelegenheit, sich sportlich zu betätigen. Das ist ein Anfang.
Bleibt gesund und haltet euch an die Regeln/Auflagen..

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